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Richtlinien für die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Göttingen stehenden Schulen

Ab 01.03.2017 gelten die Richtlinien für die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Göttingen stehenden Schulen. Diese Richtlinien können Sie hier abrufen.

 

Außerdem weisen wir darauf hin, dass gemäß Nieders. Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten ist.


Wir erwarten von unseren Schülerinnen und Schülern das Einhalten von Regeln. Als Nutzer unserer schulischen Einrichtungen haben Sie eine Vorbildfunktion. Bitte benutzen Sie daher für das Parken nur die dafür ausgewiesenen Flächen.