Richtlinien für die Überlassung schulischer Einrichtungen (2)
Es gelten die Richtlinien für die Überlassung schulischer Einrichtungen des Landkreises Göttingen zu schulfremden Zwecken. Diese Richtlinien sowie ein Merkblatt zum vorbeugenden Brandschutz für Betreiber von Versammlungsstätten können Sie unter folgenden Links herunterladen und ausdrucken:
Richtlinien für die Überlassung schulischer Einrichtungen des Landkreises Göttingen zu schulfremden Zwecken
(Download PDF-Datei ca.45 KB)
Merkblatt zum vorbeugenden Brandschutz für Betreiber von Versammlungsstätten
(Download PDF-Datei 344 KB)
Außerdem weisen wir darauf hin, dass gemäß Nieders. Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten ist. Wir erwarten von unseren Schülerinnen und Schülern das Einhalten von Regeln. Als Nutzer unserer schulischen Einrichtungen haben Sie eine Vorbildfunktion. Bitte benutzen Sie daher für das Parken nur die dafür ausgewiesenen Flächen.