Recht am eigenen Bild
Man kennt sie alle, die Schreckensbilder, die durch die Medien gehen, wenn Menschen durch Gewaltbilder oder durch Häme mit Handyfotos im Netz bloßgestellt werden. Das zu verhindern oder einzudämmen ist mit eine Aufgabe von Erziehung, sowohl im Elternhaus als auch in der Schule. Wenn in der Schule festgestellt wird, dass Personen der Schulgemeinschaft durch Handyaufnahmen Gewalt angetan wird, muss eine Reaktion erfolgen. Damit es erst nicht so weit kommt, ist vor allem auch Aufklärung gefragt. Aufklärung darüber, was eine solche Aufnahme bei dem Geschädigten hervorruft, aber auch Aufklärung darüber, dass ein solches Vergehen eine Straftat darstellt.
Aus diesem Grund hatte Herr Drechsler Polizei - Oberkommissar Hahn von der Polizei eingeladen. Herr Hahn informierte die Schüler über das Recht am eigenen Bild. Zu leicht werden Jugendliche unbedacht zu Tätern, wenn sie dieses Recht des Anderen nicht akzeptieren. Dabei sprach Herr Hahn viele Vorgehensweisen an, über die sich Jugendliche oft keine Gedanken machen, z.B.
• darf man keine Fotos machen von Personen, die dies nicht möchten oder nicht wahrnehmen
• darf man keine Fotos oder Filme über Personen, die es nicht genehmigt haben, weiterleiten
• Haben solche Vorgehensweisen Personen so geschädigt, dass bleibender psychischer Schaden entsteht, können hohe Schadensersatzforderungen auf den Jugendlichen zukommen.
Auch wer glaubt, dass gelöschte Daten nicht mehr verfolgt werden können, irrt sich. Die Vernetzung der Polizei ist so, dass Datentransfers verfolgt werden können.
Ein anderer strafbarer Fall tritt auch dann ein, wenn rechtsradikale Musik, die verboten ist, heruntergeladen wird. Hier ist der Strafbestand das Verbreiten nationalsozialistischen Gedankengutes. Nimmt ein Lehrer dies wahr, kann er das Handy des Schülers einsammeln. Weigert sich der Schüler, kann die Polizei benachrichtigt werden.
Bei diesem Zusammenarbeiten der Polizei mit der Schule wurden Schüler und Schülerinnen aus dem Berufsvorbereitungsjahr und der Berufsfachschule Bau und Holztechnik aufgeklärt. Das Präventionsteam der BBS II wünscht sich eine weitere Vertiefung dieser Netzwerkarbeit mit der Polizei.